Rechtslage in der Luftfahrt
Zwischen dem Verständnis von Just Culture (Lernen aus Vorfällen) im System Luftfahrt und den Vorgaben der Justiz (Befolgen von Gesetzen, Ermitteln bei Verstössen) herrscht ein Spannungsfeld. Wir möchten zwischen diesen beiden unterschiedlichen Wertesystemen eine Brücke schlagen.
Meldungen von Ereignissen sind in der Luftfahrt zu verschiedenen Themen gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzliche freiwillige sicherheitsrelevante Meldungen ergänzen die Aufarbeitung von Vorfällen.
Dafür sind verschiedene Behörden und Organisationen zuständig:
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International: International Civil Aviation Organisation ICAO
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Schweiz: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
​Die in der Schweiz direkt anwendbaren EU-Verordnungen sehen vor, dass der Staat auf die Einleitung von Sanktionsverfahren verzichtet, wenn er aufgrund einer Meldung im Rahmen der Just Culture Kenntnis von einem Vorfall erlangt und kein grober Verstoss vorliegt. Ungeachtet der geltenden nationalen Strafrechtsvorschriften verzichten die Mitgliedstaaten auf die Einleitung von Verfahren in Fällen eines nicht vorsätzlichen oder versehentlichen Verstosses gegen Rechtsvorschriften, von denen sie lediglich aufgrund einer Meldung gemäss den Artikeln 4 und 5 Kenntnis erlangen (EC376/2014 Art. 16 Abs. 6).
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Die Vorschriften zur Trennung von Straf- und Sicherheitsuntersuchung sind in der Schweiz allerdings nur teilweise umgesetzt. In der Schweizer Gesetzgebung und Rechtsprechung bestehen verschiedene Widersprüche. Die Gerichtsurteile gegen FlugverkehrsleiterInnen verdeutlichen die bestehende Problematik.
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Gemeinsam mit VertreterInnen der Justiz und der Wissenschaft möchten wir rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, damit die Just Culture gedeihen und gelebt werden kann. Die ganzheitliche Betrachtung soll verschiedene Aspekte des Rechts mit einbeziehen.